Labelvertrag

MX-pro records
Jörg Klein
Oberer Taubentalweg 1
85055 Ingolstadt

Telefon: +49 841 981 35 821
Telefax: +49 841 981 40 349
Email: recordlabel@mx-pro.net
Webseite: https://mx-pro.net

Künstlervertrag Band/Künstler über weltweiten Vertrieb von Audio und Video.

Wir, MX-pro records (im folgenden „MX“ genannt“), schließen heute, am _________________ die folgende Vereinbarung mit dem Künstler / Band


Rechtlich vertreten wird der Künstler / die Band durch die folgende Person:





Postleitzahl Wohnort

Ab dem oben angegebenen Datum ist der oben genannte Künstler / Band (im folgenden „Künstler“ genannt) offiziell bei MX für den Vertrieb von SINGLE/EP/ALBUM zur weltweiten Veröffentlichung via unseres Vertriebspartners, einen weltweit tätigen Distributor, für ein Jahr (12 Monate) unter Vertrag. Eine Liste der Online Shops / Streaming Services / Radiostationen geht dem Künstler auf Anfrage zu.

1.) Anzahl der jährlichen Veröffentlichungen

Wenn nicht anders vereinbart, kann der Künstler ein jährliches Kontingent von 5 Alben in Standardlänge (bis zu 74 Minuten), 7 EPs (3-6 Musikstücke) und 24 Singles zur Veröffentlichung einreichen. Für jedes weitere Album (über das Jahreskontingent hinaus) müssen wir leider eine Gebühr in Höhe von 55.-€ erheben.

2.) Verkaufserlöse

Diese Vereinbarung erstreckt sich über ein ____/____ Aufteilungsverhältnis. ____% der erzielten Erlöse behält MX zur Abdeckung der laufenden Kosten, ____% der erzielten Erlöse werden dem Künstler auf das von ihm selbst eingerichtete Konto über WesternUnion oder PayPal ausbezahlt ( https://myClientZone.com ).

Bitte beachte, dass Erlöse erst ab einem Betrag von mindestens 25 € ausgezahlt werden. Die Abrechnung der einzelnen weltweiten Shops / Streaming Services geschieht zeitverzögert zwischen 1-3 Monaten. Für den asiatischen Raum können Verzögerungen bis zu 6 Monaten auftreten. Darauf hat MX leider keinen Einfluss.

3.) Transparenz

MX verpflichtet sich mit diesem Vertrag, bestmögliche Transparenz in Abrechnung und Strategie im Umgang mit dem Künstler an den Tag zu legen. Der Künstler erhält einen eigenen Zugang zum Erfassungsinterface (https://myClientZone.com), in welchem er den Stand der Veröffentlichung, Zuhörerzahlen und Einkommen in Echtzeit einsehen kann.

4.) Veröffentlichung und Werbung

MX verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen den Künstler zu unterstützen, in den Social Medias bestmöglich zu bewerben und den Künstler bestmöglich im Internet darzustellen. Dafür verpflichtet sich der Künstler, für die Verbreitung seiner eigenen Musik stets bestmöglich zu sorgen, und ebenfalls seine Künstlerkollegen, die ebenfalls bei MX unter Vertrag stehen, zu fördern. Das können Playlisten, Kooperationen oder auch namentliche Nennungen in den Sozialen Medien sein (Networking). In den veröffentlichten Copyrightvermerken wird bei (C) der Künstler / Rechteinhaber eingetragen, (P) der Produzent der Tonaufnahmen, Vertrieb ist dann MX-pro records. Die veröffentlichte Musik ist für gewöhnlich innerhalb 24-48 Stunden auf den Portalen zu finden. Wir bitten auch darum, MX-pro records namentlich stets anzuführen und unsere Kooperation in den sozialen Medien sichtbar zu machen.

5.) Anlieferung der Musik zum Zwecke der Veröffentlichung

MX steht für qualitativ hochwertige Musik. Um diese hohe Anforderung einzuhalten müssen die folgenden Standards eingehalten werden. Der Künstler verpflichtet sich, diese Anforderungen an seine Musik zu erfüllen:

  1. Musikstücke müssen im WAV-Format bereitgestellt werden (24/32bit – 48kHz)
  2. Songtexte der Tracks müssen bereitgestellt werden
  3. Alle Social-Media-Links, Website-Adressen, Mitgliedsnummer bei einer Verwertungsgesellschaft etc. müssen im Interface https://myClientZone) eingetragen sein.
  4. Musikstücke müssen im WAV-Format bereitgestellt werden (24/32bit – 48kHz)
  5. Alle Social-Media-Links, Website-Adressen, Mitgliedsnummer bei einer Verwertungsgesellschaft etc. müssen im Interface https://myClientZone) eingetragen sein.
  6. Für jede Veröffentlichung muss ein Cover Design im Format 3000x3000px, RGB, bereitgestellt werden.
  7. Die Musikstücke dürfen einen sogenannten „True Peak“ Wert von -0,3db nicht überschreiten.
  8. Die Musikstücke dürfen eine Dynamic Range von DR7 nicht unterschreiten. (Kompressionsfaktor)
  9. Bei Wiederveröffentlichungen MUSS die ISRC Nummer sowie der UPC/EAN Code vorliegen.
  10. Der Künstler versichert geistiger und schöpferischer Inhaber der angelieferten Musikstücke zu sein.
  11. Bei der Veröffentlichung eines Coversongs, auch bei Samples oder Auszügen, fügt der Künstler eine rechtlich gültige Verlagsgenehmigung vor. Die Beschaffung eines solchen Zertifikats obliegt dem Künstler.
  12. Videos sind im Format HD 16:9 (720p oder 1080p) anzuliefern. Die Audiospur muss den oben genannten Standards entsprechen.
  13. Die Herstellung von Tonträgern (CD, Vinyl, USB Sticks) ist möglich, jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages.

6.) Urheberrechte

Der Schutz der Urheberrechte und die Wahrnehmung dieser bei der landeszuständigen Verwertungsgesellschaft (Wohnort des Künstlers) obliegen dem Künstler zu 100% selbst (Tantiemen). Das weltweite veröffentlichen von Musikstücken durch MX bildet keinen rechtsgültigen Urheberschutz.

7.) Vertragslänge und Kündigungsfristen

Der vorliegende Vertrag ist verbindlich und rechtsgültig nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch Deutschland). Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ingolstadt. Der Vertrag ist für beide Parteien für 1 Geschäftsjahr ab oben genanntem Datum gültig. Er kann 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres von beiden Seiten gekündigt werden.

Ist am Ende des Geschäftsjahres die zum Erhalt des Folgevertrages notwendige Höhe (Jahresabrechnung) von insgesamt 40.-€ nicht erreicht worden, wird der Vertrag NICHT stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Sollte der Künstler trotzdem weiterhin bei MX unter Vertrag bleiben wollen, wird, wenn nicht anders vereinbart, eine Jahresgebühr in Höhe von 40.-€ vor Ablauf des Geschäftsjahres als Gebühr für das folgende Geschäftsjahr fällig.

8.) Versteuerung der Einnahmen

Die Aufteilung der Einnahmen (Split) erfolgt bereits beim Distributor. Bitte beachte, dass Einnahmen unter 25€ nicht zur Auszahlung kommen. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen alle Daten in Deinem Konto (https://myClientZone.com) korrekt hinterlegt sein. Ein Konto bei WesternUnion oder Paypal ist möglich.
Der Auszahlungsbetrag erfolgt ohne Steuern, das heisst Einnahmen durch den Verkauf müssen von Dir als Einkommen gemäß der Steuerrichtlinien Deines Wohnortes selbst durchgeführt werden.

9.) Unwirksamkeitsklausel

Sollte einer der angeführten Punkte strittig oder nicht erfüllbar sein, behalten alle anderen Punkte trotzdem ihre Wirksamkeit.

Ort, Datum des Vertragsgebers Ort, Datum des Vertragsnehmers

Unterschrift / Digitale Signatur Unterschrift / Digitale Signatur